Unternehmen in der Krise: Handlungsempfehlungen Podcast Por  arte de portada

Unternehmen in der Krise: Handlungsempfehlungen

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Nach § 1 StaRUG besteht für den Geschäftsführer eine Pflicht zur Krisenfrüherkennung, wofür belastbare Unternehmensplanungen unverzichtbar sind, um eine drohende Liquiditätsunterdeckung rechtzeitig erkennen und darauf zielgerichtet reagieren zu können. Die Krisenfrüherkennung dient darüber hinaus der Absicherung der Geschäftsführung in Bezug auf die Insolvenzeröffnungsgründe, eine Haftung des Geschäftsführers vermeiden zu können.
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