
Die Kunst der Pflichtteilsgeltendmachung im Guten: Steueroptimierung nach dem Erbfall
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Der Tod eines Familienmitglieds bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern oft auch unerwartete steuerliche Belastungen. Steuerberater Uli Reitz enthüllt eine überraschende Lösung für ein klassisches Problem des Berliner Testaments: den Verlust wertvoller Steuerfreibeträge.
Wenn Ehepartner sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, gehen die 400.000 Euro Freibetrag pro Kind zum erstversterbenen Elternteil verloren. Doch es gibt einen eleganten Ausweg: Die "Pflichtteilsgeltendmachung im Guten". Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich hierbei nicht um eine konfliktbeladene Auseinandersetzung, sondern um ein einvernehmliches steuerliches Gestaltungsinstrument.
Besonders faszinierend ist die Möglichkeit, durch geschicktes Timing der Pflichtteilsgeltendmachung sogar Freibeträge mehrfach zu nutzen. Bei früheren Schenkungen, die noch innerhalb der Zehnjahresfrist liegen, kann durch bewusstes Abwarten der Geltendmachung ein bereits genutzter Freibetrag erneut in Anspruch genommen werden. Diese legalen Gestaltungsmöglichkeiten zeigen, dass selbst nach Eintritt des Erbfalls noch erhebliche Steueroptimierungen möglich sind.
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