
#34 Schwangere versäumt Klagefrist: Ist der Kündigungsschutz dahin?
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Acerca de esta escucha
Einer Arbeitnehmerin wurde gekündigt. Zwei Wochen nach Zugang der Kündigung hat sie einen Schwangerschaftstest gemacht. Der war positiv. Zwei Wochen später wurde die Schwangerschaft dann beim Arzt bestätigt. Aber die Frist für eine Klage war schon abgelaufen. Die Frau zieht trotzdem vor Gericht. Kann die Klage gleichwohl zugelassen werden? Die Antwort hängt davon ab, wann die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft gesicherte Kenntnis hatte: schon beim Schwangerschaftstest oder erst nach dem Arztbesuch. Das Bundesarbeitsgericht hat diese schon seit langem bestehende Unsicherheit nun mit seiner aktuellen Entscheidung geklärt.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. April 2025, Az. 2 AZR 156/24 – (hier das Urteil im Volltext)
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