
#33 Teilzeit in der Pflege: Urteil sorgt für faire Überstundenzuschläge
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Faire Bezahlung für harte Arbeit - das sollte gerade in der Pflege eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch haben viele Teilzeitbeschäftigte bisher keine Überstundenzuschläge erhalten. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt, dass das nicht rechtens ist. Ich erläutere das Urteil und seine Konsequenzen: für Pflegekräfte und für ihre Arbeitgeber.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024, Az. 5 AZR 192/23 (hier die Pressemitteilung)
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
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Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.