#36 Krank wegen Tattoo-Entzündung: Pflegehilfskraft will Lohnfortzahlung Podcast Por  arte de portada

#36 Krank wegen Tattoo-Entzündung: Pflegehilfskraft will Lohnfortzahlung

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So manche Pflegekraft lässt sich tätowieren. Doch was passiert, wenn sich die neue Körperkunst entzündet und die Pflegekraft dadurch arbeitsunfähig wird? Muss der Lohn dann weitergezahlt werden? Darüber hat eine Pflegehilfskraft aus dem Raum Flensburg mit ihrem Arbeitgeber gestritten. Der Fall ging bis in die zweite Instanz. Anhand dieses Falls möchte ich Ihnen erläutern, worauf es bei der Lohnfortzahlung ankommt und worauf Sie in der Praxis achten müssen.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Mai 2025, Az. 5 Sa 284 a/24 (hier das Urteil im Volltext)

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Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.

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