
#36 Krank wegen Tattoo-Entzündung: Pflegehilfskraft will Lohnfortzahlung
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Acerca de esta escucha
So manche Pflegekraft lässt sich tätowieren. Doch was passiert, wenn sich die neue Körperkunst entzündet und die Pflegekraft dadurch arbeitsunfähig wird? Muss der Lohn dann weitergezahlt werden? Darüber hat eine Pflegehilfskraft aus dem Raum Flensburg mit ihrem Arbeitgeber gestritten. Der Fall ging bis in die zweite Instanz. Anhand dieses Falls möchte ich Ihnen erläutern, worauf es bei der Lohnfortzahlung ankommt und worauf Sie in der Praxis achten müssen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Mai 2025, Az. 5 Sa 284 a/24 (hier das Urteil im Volltext)
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